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SozialversicherungspflichtBeitragspflicht für Lehrkräfte: Kein Vertrauensschutz für die Vergangenheit

Abo-Inhalt 22.01.2025 8 Min. Lesedauer Von StB Christian Herold, Herten

| Eine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre, existiert nicht. Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Von daher können sich Betroffene auch nicht auf einen Vertrauensschutz berufen, wenn ihre Tätigkeit nach dem Herrenberg-Urteil des BSG (28.6.22, B 12 3/20 R) – auch mit Wirkung für die Vergangenheit – als abhängig und damit beitragspflichtig gewertet wird (BSG 5.11.24, B 12 BA 3/23 R). |

AUSGABE: PFB 2/2025, S. 32 · ID: 49915067

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