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MusterfallÜbertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt und das Ende einer Betriebsaufspaltung

Abo-Inhalt 22.01.2025 8 Min. Lesedauer Von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

| Die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung fallen weg, wenn die sachliche oder die personelle Verflechtung nicht mehr vorliegt. Diese Fälle der Entflechtung können recht offensichtlich sein, wie bei der Beendigung eines Mietverhältnisses. Manche sind aber auch weniger offensichtlich, wie z. B. der Wegfall der Betriebsaufspaltung durch Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt. Und die ungewollte Beendigung der Betriebsaufspaltung kann teuer werden, da mitunter hohe stille Reserven aufzulösen und zu versteuern sind. |

AUSGABE: PFB 2/2025, S. 52 · ID: 50099673

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