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EinkommensteuerWann gelten der Veräußerungsfreibetrag und der ermäßigte Steuersatz als „verbraucht“?

Abo-Inhalt20.06.20256 Min. Lesedauer von StB Jürgen Derlath, Münster

| Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG ist auch dann vollständig verbraucht, wenn er vom FA ohne Antrag des Steuerpflichtigen berücksichtigt wird und er dagegen nicht vorgeht. Kann der Steuerpflichtige indes die Berücksichtigung des nicht beantragten Freibetrags erst gar nicht erkennen, tritt keine Verbrauchswirkung ein (FG Köln 20.3.24, 9 K 926/22). Dieses Urteil ist von Bedeutung, weil es einerseits rein steuerlich und verfahrensrechtlich vorteilhaft sein, andererseits einen steuerlichen Berater aber vor Haftungsgefahren bewahren kann. |

AUSGABE: PFB 7/2025, S. 185 · ID: 50326598

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