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KünstlersozialversicherungWann unterliegt der Gesellschafter-Geschäftsführer der Künstlersozialversicherungspflicht?
| Viele Geschäftsführer von Medienunternehmen (v. a. Werbe- oder PR-Agenturen, Filmproduktionsfirmen etc.) erleben bei Betriebsprüfungen eine böse Überraschung: Die DRV bzw. Künstlersozialkasse (KSK) prüft mittels Fragebögen, ob der Geschäftsführer selbstständig und überwiegend künstlerisch bzw. publizistisch ist und unterwirft die Geschäftsführerentgelte ggf. der Künstlersozialabgabe. Nicht selten ergeben sich daraus Nachforderungen zur Künstlersozialabgabe für die letzten fünf Jahre in Höhe von mehreren tausend EUR. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die GmbH. Sie gelten aber auch für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und – mit gewissen Besonderheiten – für die KG, GmbH & Co. KG und OHG. |
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AUSGABE: PFB 11/2025, S. 313 · ID: 50574003