Apr. 2025
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BetriebsstättengewinnermittlungKürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 EStG bei ausländischer Betriebsstätte
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| Die gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt, ist auch dann vorzunehmen, wenn Deutschland abkommensrechtlich nicht gehindert wäre, den gesamten Gewerbeertrag zu besteuern. Das Urteil greift das Spannungsverhältnis zwischen Abkommensrecht und nationalem Steuerrecht auf und nimmt schließlich zur Ermittlung des Betriebsstättengewinns Stellung (BFH 5.6.24, I R 32/20, DStR 24, 2520). |
Sachverhalt
AUSGABE: PIStB 4/2025, S. 91 · ID: 50251182
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