Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Aug. 2025

AbkommensrechtZur Besteuerung von Arbeitseinkünften auf hoher See – Änderung der Verwaltungsauffassung

Abo-Inhalt22.07.20256820 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Stephan Peters, Nordkirchen

| Das BMF hat mit Schreiben vom 15.4.25 klargestellt, dass Schiffe auf hoher See für Zwecke der Anwendung von DBA nicht mehr als Hoheitsgebiet des Flaggenstaats gelten (abweichend von BFH 5.10.77, I R 250/75, BStBl II 78, 50). Steuerlich gilt eine Tätigkeit an Bord auf hoher See somit nicht mehr automatisch als im Flaggenstaat ausgeübt. Stattdessen richtet sich das Besteuerungsrecht nach dem jeweiligen DBA. Die geänderte Verwaltungsauffassung gilt ab dem 1.1.26 und soll die steuerliche Behandlung an die völkerrechtliche Sichtweise anpassen (BMF 15.4.25, IV B 2 - S 1301/01408/007/001, BStBl I 25, 1008). |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PIStB 8/2025, S. 207 · ID: 50450054

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte