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Berichtspflichten nach ESRSEU-Kommission verabschiedet „Quick-Fix“ zur ESRS-Berichterstattung

Abo-Inhalt16.07.20257578 Min. Lesedauer

| Am 11.7.25 hat die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS (Set 1) erlassen – ein gezielter „Quick-Fix“, der insbesondere Unternehmen der ersten Berichtswelle (wave one) entlasten wird. Die ESG-Fachbranche zeigt sich dazu durchaus kritisch. Nach der Verabschiedung des delegierten Rechtsakts gibt es eine Frist von max. vier Monaten, in der das EU-Parlament und der Rat widersprechen können. Erfolgen keine Einwände, tritt der Akt drei Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. |

1. Weniger Berichtspflichten für Unternehmen

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