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WettbewerbsrechtEmpfehlung für einen Hilfsmittelanbieter nur auf Nachfrage

13.10.2021541 Min. Lesedauer

| Ärzte dürfen Patienten einen bestimmten Hilfsmittelanbieter nur auf ausdrückliche Nachfrage des Patienten empfehlen. Eine Empfehlung ohne vorherige Nachfrage ist ein Wettbewerbsverstoß (Landgericht Köln, Urteil vom 04.05.2021, Az. 33 O 23/20). Das Urteil ist auch für Physiotherapeuten relevant. |

Hintergrund war der Besuch eines Testpatienten bei einem niedergelassenen Orthopäden. Mit dem Testbesuch wollte die Inhaberin eines Sanitätshauses nachweisen, dass der Orthopäde regelmäßig Patienten zu einem Konkurrenten schickte. Die Aussagen der Testperson reichten dem Gericht in diesem Fall jedoch nicht, sodass die zulässige Klage abgewiesen wurde.

Praxistipp | Wenn Patienten oder Teilnehmer an Selbstzahlerkursen Sie als Physiotherapeuten um Beratung zu Hilfsmitteln (z. B. orthopädische Schuhe) bitten, verweisen Sie diese an den Fachhandel bzw. die Gelben Seiten und/oder entsprechende Apps. Andernfalls riskieren Sie neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen auch Haftungsklagen des Patienten/Kunden wegen eventueller Falschberatung (siehe den Beitrag in PP 01/2019, Seite 11)

AUSGABE: PP 1/2022, S. 2 · ID: 47731889

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