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Rentenversicherung Freie Mitarbeit: Diese Änderungen im Statusfeststellungsverfahren gelten ab dem 01.04.2022

Abo-Inhalt23.02.20223013 Min. LesedauerVon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de

| In einem Statusfeststellungsverfahren prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bisher auf Antrag des Beschäftigten oder des Arbeit-/Auftraggebers faktisch, ob Beschäftigte als Selbstständige oder im Angestelltenverhältnis tätig sind. Das Statusfeststellungsverfahren ist in § 7a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Diese Vorschrift wird durch ein bereits im Mai 2021 beschlossenes Gesetz zum 01.04.2022 geändert. |

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AUSGABE: PP 3/2022, S. 3 · ID: 47993374

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