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TerminvergabeIst ein Pfand zur Erhöhung der Termintreue von Patienten zulässig?

Abo-Inhalt24.01.2024320 Min. LesedauerVon RAin, FA MedizinR Prof. Dr. Birgit Schröder, Hamburg

| Wenn Patienten dem vereinbarten Behandlungstermin unentschuldigt fernbleiben, ist dies für Physiotherapiepraxen nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Denn oft genug gelingt es nicht, sie kurzfristig neu zu vergeben. Insofern gab und gibt es viele Ideen, die Termintreue zu erhöhen. Es gibt Praxen, die ein Pfand – etwa eine Zahlung in Höhe von 50 Euro – verlangen. Diese Summe wird zurückgezahlt, wenn ein vereinbarter Termin wahrgenommen wurde. Was zunächst ungewöhnlich klingt, reiht sich in die Diskussion über Ausfallhonorare (PP 08/2022, Seite 3 ff.) und Ausfallgebühren ein. |

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AUSGABE: PP 2/2024, S. 6 · ID: 49876340

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