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Feb. 2024

PersönlichkeitsrechtNicht entfernte Mitarbeiterfotos können teuer werden: So vermeiden Sie Schadenersatzklagen

Abo-Inhalt23.01.2024227 Min. LesedauerVon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

| Wer als Inhaber einer Physiopraxis für die Praxiswebsite Mitarbeiterfotos verwendet, darf dies nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen tun (PP 04/2019, Seite 18 f.). Scheiden Mitarbeiter aus der Praxis aus, muss die Einwilligung verlängert oder die betreffenden Fotos müssen von der Website entfernt werden (PP 09/2012, Seite 14). Dass es sonst sehr teuer werden kann, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg (Urteil vom 27.07.2023, Az. 3 Sa 33/22). Wie das Gericht die Höhe des Schadenersatzes ermittelte und wie Sie als Praxisinhaber Schadenersatzklagen vorbeugen, erklärt dieser Beitrag. |

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AUSGABE: PP 2/2024, S. 8 · ID: 49848683

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