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ArbeitsrechtHäufige Kurzzeit-AU kann Kündigung rechtfertigen

Abo-Inhalt 18.09.2024 2 Min. Lesedauer Von RA Michael Röcken, Bonn

| Wer als Angestellter wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) ausfällt, muss mit einer personenbedingten Kündigung rechnen. Ob und in welchen Fällen diese gerechtfertigt ist, hängt davon ab, ob eine „negative Prognose“ besteht. Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern zeigt instruktiv auf, wann dies der Fall ist (Urteil vom 07.05.2024, Az. 5 Sa 56/23). |

Arbeitnehmer klagt erfolglos gegen Kündigung wegen häufiger Fehlzeiten

Ausgabe: 12/2024, S. 14 · ID: 50156286

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