Dez. 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Dez. 2024 abgeschlossen.
ArbeitsrechtWie zeitgenau muss die Arbeitszeiterfassung sein?
Abo-Inhalt05.09.20242 Min. LesedauerVon beantwortet von RA, FA MedR, ArbR und HGR, Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Frage:„Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Arbeitszeiterfassung gelesen (PP 05/2023, Seite 6 ff.). Ich finde darin aber keine Angaben darüber, wie genau die Arbeitszeiterfassung sein muss. Ist eine minutengenaue Dokumentation erforderlich?“ |
Antwort: Die Antwort ergibt sich aus § 16 Abs. 2 S. 1, 1. Halbsatz Arbeitszeitgesetz (ArbZG): „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen (…)“.
AUSGABE: PP 12/2024, S. 15 · ID: 50143046
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion