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KonkurrenzschutzWettbewerbsverbot in Angestelltenverträgen – was Sie dringend beachten müssen!

Abo-Inhalt 21.11.2024 4 Min. Lesedauer Von RA, FA MedR Rainer Kuhlen, Vellmar

| Ein – nachvertragliches – Wettbewerbsverbot ist in Angestelltenverträgen eine beliebte Konstruktion und soll z. B. das schnelle Einsteigen eines angestellten Therapeuten oder eines fachlichen Leiters nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses „bei der Konkurrenz“ verhindern (vgl. PP 08/2019, Seite 7). Dabei gilt es aber, auf einige Details zu achten, um zu verhindern, dass im Falle einer Kündigung ein „böses Erwachen“ erfolgt. |

Ausgabe: 12/2024, S. 12 · ID: 50219314

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