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HeilmittelverordnungHäufige Fragen zur Prüfung von Verordnungen
Abo-Inhalt28.01.20253 Min. LesedauerVon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
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Hinweis an Redaktion
| In den letzten Wochen hat die PP-Redaktion weitere Fragen von Lesern zur Prüfung und Bearbeitung von Heilmittelverordnungen in der Physiopraxis erhalten. Die Antworten darauf finden Sie in diesem Beitrag. |
Inhaltsverzeichnis
- Absetzung wegen Verwendung der Abkürzung „ET“ zulässig?
- Zählt der erste Behandlungstag bei der 28-Tage-Frist für den Behandlungsbeginn mit?
- Darf die Arztpraxis die Verordnung mit Tippex korrigieren?
- Ist beidseitiges Bedrucken der Verordnung ein Absetzungsgrund?
- Quittierung nach Hausbesuch vergessen – kann der Termin noch nachberechnet werden?
AUSGABE: PP 2/2025, S. 2 · ID: 50291321
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