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Arbeitsrecht„AGG-Hopper“ vergaloppiert sich: BAG sieht rechtsmissbräuchliche Bewerbung

Abo-Inhalt04.02.20252 Min. LesedauerVon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

| Bewerber, die sich bewusst auf Stellenausschreibungen bewerben, die nicht diskriminierungsfrei ausgeschrieben sind, sind in der Praxis immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Entscheidungen. Man spricht schon vom „AGG-Hopper“. Werden diese Bewerber abgelehnt, wird eine Benachteiligung vermutet. Die Bewerber verlangen dann eine Entschädigung unter Berufung auf § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG; vgl. PP 09/2022, Seite 11). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entsprechende Ansprüche zurückgewiesen, da das Verhalten des Bewerbers als rechtsmissbräuchlich anzusehen sei (Urteil vom 19.09.2024, Az. 8 AZR 21/24). |

Kläger forderte Entschädigung wegen „nicht diskriminierungsfreier Ausschreibung“ ...

AUSGABE: PP 3/2025, S. 19 · ID: 50300545

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