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ElterngeldFinanzverwaltung erleichtert den Elterngeldantrag

Leseprobe23.10.202532 Min. Lesedauer

| Ab Herbst 2025 können die Elterngeldstellen bundesweit direkt auf die Daten aus den Einkommensteuerbescheiden der Antragsteller zugreifen. Das ergibt eine wesentliche Entlastung bei den Eltern. Darauf hat die Senatsverwaltung für Finanzen, Bremen hingewiesen (iww.de/s14636). |

Wer Elterngeld beantragt, musste bisher seinen Steuerbescheid manuell hochladen. Künftig entfällt dieser Schritt: Die Elterngeldstelle kann die benötigten Daten direkt vom zuständigen Finanzamt abrufen – einfach per Knopfdruck, sofern die Antragsteller zustimmen. Die Daten stehen in der Regel innerhalb eines Tages zur Verfügung und werden automatisch in die Systeme der Elterngeldstelle übernommen. Das spart Zeit, reduziert Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung deutlich.

AUSGABE: PP 11/2025, S. 2 · ID: 50601435

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