Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

HeilmittelverordnungMüssen wir „Doppelverordnungen“ überprüfen?

Abo-Inhalt20.10.202519 Min. LesedauerVon beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler

| Frage: „Wir vermuten, dass ein Patient zeitgleich zur Behandlung bei uns eine weitere Verordnung hat, die eine andere Praxis abarbeitet. Müssen wir befürchten, unsere erbrachte Leistung bei Einreichung ‚unserer’ Verordnung bei der Krankenkasse nicht bezahlt zu bekommen und daher ‚Detektiv’ spielen?“ |

Antwort: Der Umgang mit Doppelverordnungen wird im Bundesrahmentarifvertrag (BRV) geregelt. Die Regelung des § 3 Abs. 9 BRV erfasst nach ihrem Wortlaut ausschließlich Doppelverordnungen, die in der gleichen Praxis (= „zugelassener Leistungserbringer“) abgearbeitet werden.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PP 11/2025, S. 6 · ID: 50590732

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte