Rentenversicherungsfreiheit
Kosmetikerin in Wellnesszentrum kann selbstständig tätig sein
Eine Kosmetikerin, die als Einzelunternehmerin ein eigenes Kosmetikstudio betreibt, wird nicht als abhängig Beschäftigte tätig, wenn sie an von ihr selbst vorgeschlagenen Wochenenden gegen Zahlung eines Honorars in einem Wellnesszentrum ...