Der Regierungskrise zum Trotz wurde im Dezember das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 verkündet. Dieses enthält nicht nur über 130 Einzelmaßnahmen, sondern betrifft an mehreren Stellen auch die Besteuerung von Physiotherapeuten.
Wer eine Langfristgenehmigung (PP 05/2021, Seite 5) für eine Behandlung mit Manueller Therapie (MT) beantragt, muss beweisen, dass die entsprechenden Vorgaben der Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) erfüllt sind. Ein „immer wieder“ auftretender Behandlungsbedarf allein begründet noch keinen Anspruch auf eine Langfristgenehmigung (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.04.2024, Az. L 5 KR 352/21).