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AkteneinsichtAkteneinsicht vs. Steuergeheimnis: Das ist bei Beiakten und Sonderbänden zu beachten

Abo-Inhalt29.07.202411 Min. LesedauerVon RD a. D. Dr. Henning Wenzel, Tremsbüttel

| Im 1. Teil wurde die Akteneinsicht als Ausfluss des strafprozessualen Rechts aus Art. 103 GG erörtert. Teil 2 betraf Fragen der Ermittlungsakte. Teil 3 befasst sich mit Beiakten und Sonderbänden. Diese stehen vielfach in einem sich ausschließenden oder ergänzenden Zusammenhang. |

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AUSGABE: PStR 9/2024, S. 207 · ID: 49420297

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