Sept. 2024
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InsolvenzrechtRestschuldbefreiung und Steuerstraftaten: Das sind die rechtlichen Rahmenbedingungen
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Hinweis an Redaktion
BFH
| Die Tatsachen, aus denen sich nach Ansicht des Gläubigers ergibt, dass der zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung eine Steuerstraftat des Schuldners zugrunde liegt, können nachträglich angemeldet werden. Das FA darf durch Bescheid feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist, wenn er diesem Umstand isoliert widersprochen hat. Das hat der BFH entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 9/2024, S. 196 · ID: 48691630
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