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BGH„Sämtliche sichergestellten Zigaretten“ ist nicht bestimmt genug

22.12.20251 Min. Lesedauer

Der BGH hat entschieden, dass eine Einziehung „sämtlicher sichergestellter Zigaretten“ zu unbestimmt ist und eine diesbezügliche Einziehungsanordnung aufzuheben ist (2.4.25, 1 StR 407/24, Abruf-Nr. 248142).

Einzuziehende Gegenstände müssen im Urteilstenor genau bezeichnet werden, um Zweifel am Umfang der Einziehungsentscheidung auszuschließen.

Die Einziehung „sämtlicher sichergestellter Zigaretten“ wird dem nicht gerecht (BGH, 6.10.55, 3 StR 279/55, BGHSt 8, 205; 26.2.88, 3 StR 484/87, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1). (DR)

AUSGABE: PStR 2/2026, S. 26 · ID: 50658345

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