BFH
Fehler im Auswahlermessen: LoSt-Haftung rechtswidrig
Das FA übt sein Auswahlermessen fehlerhaft aus, wenn es ohne Begründung nur den Arbeitgeber für LoSt in Haftung nimmt, obwohl nach den Umständen auch eine Geschäftsführer-Haftung nach § 69 AO in Betracht kommt. Darauf weist der BFH in ...