Landessozialgericht NRW
Sozialbehörde darf Ermittlungen des HZA übernehmen
Das LSG NRW (16.3.20, L 8 BA 195/19 B ER, Abruf-Nr. 217277) weist auf Folgendes hin: Sozialbehörden – etwa die dt. Rentenversicherung – dürfen die Ermittlungen des HZA übernehmen, ohne zwingend eigene Ermittlungen anstellen zu müssen. ...