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LeserforumEinigungsgebühr bei Einigung auf Gutachter?

Abo-Inhalt22.11.202210005 Min. Lesedauer

| FRAGE: Ich bin im Familienrecht tätig. Immer wieder kommt es dort vor, dass eine Partei einen Sachverständigen zur Bewertung einer Immobilie vorschlägt und die andere einen Gegenvorschlag macht. Schließlich einigt man sich auf einen Sachverständigen. Löst dies eine Einigungsgebühr aus? Lege ich als Gegenstandswert die Höhe der Sachverständigenkosten oder den Wert der zu bewertenden Immobilie zugrunde? |

Antwort von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock (Koblenz): Nach Nr. 1000 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG setzt die Entstehung einer Einigungsgebühr Streit oder Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien voraus. Es muss also um die Sache gehen, wegen der ein Sachverständiger beauftragt werden soll. Die Einigung über einen Immobiliensachverständigen hingegen betrifft in der Regel nicht die Sache, sondern soll erst die Grundlage zur Bewertung von güterrechtlichen Auseinandersetzungen schaffen.

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AUSGABE: RVGprof 12/2022, S. 202 · ID: 48712359

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