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ArbeitsrechtZeugnisklausel bloß als „Zugabe“ begründet keinen Vergleichsmehrwert

Abo-Inhalt11.01.20231587 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

| Vereinbaren die Parteien in einem Vergleich eine Zeugnisklausel, erhöht diese den Streitwert, wenn sie strittig bzw. regelungsbedürftig war. Ist die Klausel aber nur ein Punkt unter vielen in einer Art „Leistungspaket“, das den Rechtsstreit schneller beenden soll, gilt dies nach dem LAG Hamm nicht (26.10.22, 8 Ta 198/22, Abruf-Nr. 232366). Und auch bei Weiterbeschäftigungsanträgen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten müssen Rechtsanwälte insofern „aufpassen“. |

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AUSGABE: RVGprof 2/2023, S. 23 · ID: 48839559

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