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BerufsrechtGegenüber Rechtsschutzversicherung trifft den Anwalt keine Abrechnungspflicht

Abo-Inhalt21.05.20235165 Min. LesedauerVon OStA a. D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Der Berufsangehörige ist nur seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, nicht aber einem Rechtsschutzversicherer. Fremdgeld ist daher laut Hamburgischem AnwG nur im Verhältnis zum Mandanten anvertraut. Die Pflicht zur Abrechnung nach § 23 BORA betrifft ebenfalls nur dieses. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: RVGprof 6/2023, S. 99 · ID: 49414996

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