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GemeinnützigkeitBFH stellt klar: Keine Förderung der Allgemeinheit bei zu hohen Schulgebühren
Top-BeitragAbo-Inhalt05.01.2022755 Min. LesedauerVon Dr. Matthias Uhl, Rechtsanwalt bei Peters, Schönberger & Partner, München
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| Es fehlt an dem gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernis der Förderung der Allgemeinheit, wenn eine Privatschule aufgrund der Höhe des Schulgelds und der konkreten Stipendienquote lediglich einen bestimmten Kreis von Schülern fördert, der nicht mehr als Repräsentation der Allgemeinheit angesehen werden kann. Dies hat der BFH entschieden und damit eine wichtige Entscheidung für alle Stiftungen gefällt, die im Sektor der (Fort- und Weiter-)Bildung tätig sind. |
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AUSGABE: SB 1/2022, S. 14 · ID: 47807889
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