Feb. 2022
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StiftungsrechtDie Beschlussfassung in den Stiftungsgremien: So lassen sich vorausschauend Fehler vermeiden
Abo-Inhalt31.01.20222171 Min. LesedauerVon RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
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Hinweis an Redaktion
| Selbst organisatorisch „gut aufgestellten“ Stiftungen unterlaufen regelmäßig Fehler bei der Beschlussfassung der Stiftungsorgane, die in Folge die Gerichte beschäftigen. Einige dieser Fehler lassen sich durch klare und unmissverständliche Formulierungen in der Satzung vermeiden. SB stellt die häufigsten Fehler und besondere Problembereiche bei der Beschlussfassung vor und bietet Lösungsansätze inklusive Musterformulierungen für die Satzung. |
Inhaltsverzeichnis
- Interne Willensbildung der Stiftung durch Vorstand
- Für Stiftungen gilt das Beschlussrecht für Vereine
- Anwesenheitsquorum für Beschlussfähigkeit
- Anträge zur Tagesordnung
- Umlaufverfahren
- Stimmverbote einzelner Gremiumsmitglieder
- Interne Stellvertretung (durch anderes Gremienmitglied)
- Protokolle
- Einberufungsrecht, Ladung und Ladungsfrist
- Einladung per E-Mail – Hürden in der Praxis
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AUSGABE: SB 2/2022, S. 23 · ID: 47943831
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