Mai 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2022 abgeschlossen.
StiftungsaufsichtOVG Bremen hält einstweilige Untersagung der Geschäftsführung für ermessensfehlerhaft
Abo-Inhalt28.04.20224787 Min. LesedauerVon Dr. Matthias Uhl, Rechtsanwalt bei Peters, Schönberger & Partner, München
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Immer wieder kommt es vor, dass die Stiftungsbehörde Mitgliedern der Stiftungsorgane wegen grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung die Geschäftsführung untersagt. Aktuell hat sich das OVG Bremen mit einem solchen Fall befasst. |
Streit um Untersagung der Geschäftsführung
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: SB 5/2022, S. 94 · ID: 48188703
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion