Juni 2022
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UmsatzsteuerFG Niedersachsen bejaht Vorsteuerabzug beim Sachsponsoring
Abo-Inhalt04.05.20225349 Min. Lesedauer
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A und O ist Gegenleistung für die Überlassung der Sportbekleidung
| Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen (gemeinnützigen Organisationen) unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen. Das hat das FG Niedersachsen im Fall einer Fahrschule klargestellt, die einem gemeinnützigen Sportverein ohne weitere Vereinbarungen und unentgeltlich Sportkleidung mit Werbeaufdruck für verschiedene Jugendmannschaften überlassen hatte. |
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AUSGABE: SB 6/2022, S. 101 · ID: 48269713
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