Juni 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juni 2022 abgeschlossen.
UmsatzsteuerFG Niedersachsen bejaht Vorsteuerabzug beim Sachsponsoring
Abo-Inhalt04.05.20225349 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
A und O ist Gegenleistung für die Überlassung der Sportbekleidung
| Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen (gemeinnützigen Organisationen) unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen. Das hat das FG Niedersachsen im Fall einer Fahrschule klargestellt, die einem gemeinnützigen Sportverein ohne weitere Vereinbarungen und unentgeltlich Sportkleidung mit Werbeaufdruck für verschiedene Jugendmannschaften überlassen hatte. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: SB 6/2022, S. 101 · ID: 48269713
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion