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SBStiftungsBrief
März 2023

GemeinnützigkeitDie Inflationsausgleichsprämie: Dies ist bei gemeinnützigen Stiftungen zu beachten

Abo-Inhalt03.01.20231820 Min. Lesedauer

| Bis Ende 2024 dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) von insgesamt maximal 3.000 Euro zahlen. Das kann auch im gemeinnützigen Sektor eine interessante Option sein (SB 12/2022). In der Praxis stellt sich die Frage, welche Beschränkungen bei gemeinnützigen Stiftungen gelten. |

Kriterium „Angemessenheit“ bei der Gemeinnützigkeit beachten

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AUSGABE: SB 3/2023, S. 64 · ID: 48967859

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