Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe März 2023 abgeschlossen.
EinkommensteuerPflegegelder für intensivpädagogische Betreuung von Jugendlichen
| Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung i. S. v. § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung nach § 3 Nr. 11 S. 1 EStG. Das hat der BFH im Fall einer staatlich anerkannten Jugend- und Heimerzieherin entschieden und damit ein Urteil des FG Baden-Württemberg bestätigt (BFH, Urteil vom 30.11.2022, Az. VIII R 13/19, Abruf-Nr. 233805). |
| Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung i. S. v. § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung nach § 3 Nr. 11 S. 1 EStG. Das hat der BFH im Fall einer staatlich anerkannten Jugend- und Heimerzieherin entschieden und damit ein Urteil des FG Baden-Württemberg bestätigt (BFH, Urteil vom 30.11.2022, Az. VIII R 13/19, Abruf-Nr. 233805). |
AUSGABE: SB 3/2023, S. 45 · ID: 49201116