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SBStiftungsBrief

FamilienstiftungAusländische Familienstiftungen und § 15 AStG: Escape-Klausel auch bei Drittstaaten?

Top-BeitragAbo-Inhalt04.05.20234648 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Werden ausländische Familienstiftungen gegründet, fürchtet der Staat eine Flucht in solche Staaten, bei denen eine äußerst geringe Besteuerung erfolgt. Diesem soll durch die Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG entgegengewirkt werden. Da Familienstiftungen mit Sitz oder Geschäftsleitung in der EU bzw. dem EWR eine in § 15 Abs. 6 AStG verankerte Escape-Klausel zusteht, stellt sich die Frage, ob diese auch bei Drittstaaten Anwendung finden kann. Dies bejahte zumindest jüngst das FG Hessen, jetzt ist der BFH an der Reihe. Anlass also, sich der Thematik zu widmen. |

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AUSGABE: SB 6/2023, S. 113 · ID: 49324594

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