Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage
SBStiftungsBrief
Juni 2023

HybridstiftungGibt es bei der Hybridstiftung ein bestimmtes Mindestkapital?

Abo-Inhalt03.05.20234159 Min. Lesedauer

| Ein SB-Leser fragt: Wird bei der Hybridstiftung, die ja eine Mischform aus der Ewigkeits- und Verbrauchsstiftung ist, nach der Stiftungsrechtsreform ein bestimmtes Mindestkapital in Bezug auf das Grundstockvermögen, ähnlich wie bei einer Ewigkeitsstiftung, verlangt? |

Antwort | Gesetzlich ist für die Hybridstiftung – wie auch für die klassische Ewigkeitsstiftung – im neuen Stiftungsrecht kein Mindestkapital bestimmt. Die Stiftung muss aber mit dem ihr gewidmeten Vermögen dauerhaft und nachhaltig ihren Zweck erfüllen können. Faktisch muss deswegen auch bei der Hybridstiftung ein Vermögen dauerhaft vorhanden sein, mit dem hinreichende Erträge zum Einsatz für den Stiftungszweck erzielt werden können. Bei der Hybridstiftung kommt hinzu, dass außerdem verbrauchbares Vermögen zum (vorübergehenden) Einsatz für den Stiftungszweck vorhanden ist. Das darf in die allgemeine Wertung über die dauerhafte Lebensfähigkeit der Stiftung natürlich einfließen. Ein Patentrezept gibt es jedoch nicht: Welches Kapital ausreicht, hängt wie immer von der konkreten Stiftung, ihrer Vermögenszusammensetzung und den von ihr verfolgten Zwecken an.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: SB 6/2023, S. 105 · ID: 49297369

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte