Jan. 2024
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VermögensverwaltungDie ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung – Abgrenzung zu den anderen Sphären der Stiftung
Top-BeitragAbo-Inhalt03.01.2024728 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es wichtig, die Vermögensverwaltung von nicht begünstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten abzugrenzen. Das ist im Einzelfall aber schwierig. Damit Sie Probleme erkennen und proaktiv lösen können, macht SB Sie mit den begrifflichen Grundlagen vertraut und behandelt die Einzelfälle vermögensverwaltender Tätigkeiten und deren Folgen. |
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AUSGABE: SB 1/2024, S. 14 · ID: 49781266
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