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SBStiftungsBrief
Apr. 2024

AltersversorgungStiftung als Versicherungsnehmerin einer Direktversicherung: Kapitalleistung bei Auszahlung ist beitragspflichtig

Abo-Inhalt11.03.2024487 Min. Lesedauer

| Die Kapitalleistung aus einer in Form der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung, die die Stiftung als Arbeitgeber für einen Mitarbeiter abgeschlossen hat, ist in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen im Fall eines ehemaligen Stiftungsmitarbeiters entschieden. |

Hintergrund | Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung, nämlich wie im Fall hier eine einmalige Kapitalleistung, so gilt 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens für 120 Monate (§ 229 Abs. 1 S. 3 SGB V). Die Heranziehung dieser Versorgungsbezüge in Form der einmaligen Kapitalzahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das BVerfG 2008 entschieden und entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BSG.

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AUSGABE: SB 4/2024, S. 61 · ID: 49956353

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