Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Apr. 2024 abgeschlossen.
AltersversorgungStiftung als Versicherungsnehmerin einer Direktversicherung: Kapitalleistung bei Auszahlung ist beitragspflichtig
| Die Kapitalleistung aus einer in Form der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung, die die Stiftung als Arbeitgeber für einen Mitarbeiter abgeschlossen hat, ist in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen im Fall eines ehemaligen Stiftungsmitarbeiters entschieden. |
Hintergrund | Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung, nämlich wie im Fall hier eine einmalige Kapitalleistung, so gilt 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens für 120 Monate (§ 229 Abs. 1 S. 3 SGB V). Die Heranziehung dieser Versorgungsbezüge in Form der einmaligen Kapitalzahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das BVerfG 2008 entschieden und entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BSG.
Login
AUSGABE: SB 4/2024, S. 61 · ID: 49956353