RücklagenRechnungslegung von Stiftungen: Der Eigenkapitalausweis nach neuem Stiftungsrecht
Abo-Inhalt08.04.20254 Min. LesedauerVon Holger Averbeck, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Partner, CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster
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Hinweis an Redaktion
| Mit der Reform des Stiftungsrechts wurde auch das Stiftungszivilrecht zum 01.07.2023 umfassend reformiert und es wurden neue Begrifflichkeiten eingeführt. Dies wirkt sich auch auf die Eigenkapitalgliederung einer bilanzierenden Stiftung aus. Vor diesem Hintergrund hat das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) eine Anpassung der Eigenkapitalgliederung für bilanzierende Stiftungen vorgenommen. SB hat die Einzelheiten für Sie nachfolgend zusammengefasst. |
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