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PreisgeldMit Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis im Zusammenhang mit Habilitation: BFH verneint Zusammenhang mit Professur
| Ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis kann nur dann Arbeitslohn darstellen, wenn er dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat. Das hat der BFH im Fall eines Professors klargestellt und nach diesen Grundsätzen den Zusammenhang mit der Professur verneint. |
Im konkreten Fall hatte der Professor im Rahmen eines Habilitationsvorhabens in den Jahren 2006 bis 2016 acht Publikationen zu seinem Forschungsfeld veröffentlicht. Aufgrund dieser Arbeiten und einer Probevorlesung erkannte die Universität ihm im Jahr 2016 die Habilitation zu und übergab ihm einen mit einem Geldbetrag dotierten Forschungspreis. Das Finanzamt ordnete den Betrag den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu. Der Professor wandte ein, dass der Forschungspreis nicht zu versteuern sei. Damit kam er beim FG Münster noch nicht durch, dafür aber dann beim BFH.
AUSGABE: SB 5/2025, S. 82 · ID: 50354642