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SBStiftungsBrief

UmsatzsteuerBFH präzisiert: Wann Reitunterricht nach § 4 Nr. 21 UStG steuerbefreit ist

Abo-Inhalt07.07.20254 Min. Lesedauer von Wolgang Pfeffer, Drefahl

| Reitunterricht kann nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umsatzsteuerbefreit sein, wenn er – auch nur durch wenige Teilnehmer – für die berufliche Aus- und Weiterbildung genutzt wird. Erfahren Sie, was diese BFH-Entscheidung für Stiftungen bedeutet, die Reitunterricht anbieten. |

ID: 50470732

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