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UmsatzsteuerBFH präzisiert: Wann Reitunterricht nach § 4 Nr. 21 UStG steuerbefreit ist
Abo-Inhalt07.07.202515 Min. LesedauerVon Wolgang Pfeffer, Drefahl
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| Reitunterricht kann nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umsatzsteuerbefreit sein, wenn er – auch nur durch wenige Teilnehmer – für die berufliche Aus- und Weiterbildung genutzt wird. Erfahren Sie, was diese BFH-Entscheidung für Stiftungen bedeutet, die Reitunterricht anbieten. |
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AUSGABE: SB 8/2025, S. 155 · ID: 50470732
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