FamilienstiftungGeburt eines Destinatärs: Bei der „Erstausstattung“ auf die Kirchensteuer achten
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Hinweis an Redaktion
| Familienstiftungen unterstützen regelmäßig die Nachkommen des Stifters finanziell. Keine Seltenheit ist es daher, dass neu geborene Destinatäre eine finanzielle „Erstausstattung“ von der Familienstiftung erhalten. Allerdings sollte sich die Stiftung bei der Auszahlung nicht zu lange Zeit lassen. Denn zahlt sie früh genug, unterliegt die Zahlung nicht der Kirchensteuer. |
Die Besteuerung der „Erstausstattung“ für neu geborene Destinatäre
ID: 50461640
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