UmsatzsteuerLieferungen einer Blindenwerkstätte ins EU-Ausland: Ist ein Vorsteuerabzug möglich?
Abo-Inhalt02.07.20254 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Das FG Niedersachsen hat über zwei konkurrierende Steuerbefreiungsvorschriften und deren Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug entschieden. Betroffen waren die Lieferungen einer Blindenwerkstätte ins EU-Ausland. Mit dieser Entscheidung betrat das FG Neuland. Die für den Inhaber der Blindenwerkstätte günstige Rechtsansicht des FG zum Vorsteuerabzug ist jedoch nicht verallgemeinerungsfähig. SB zeigt, weshalb dies der Fall ist. |
ID: 50462008
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion