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UmsatzsteuerLieferungen einer Blindenwerkstätte ins EU-Ausland: Ist ein Vorsteuerabzug möglich?

Abo-Inhalt02.07.20254 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich

| Das FG Niedersachsen hat über zwei konkurrierende Steuerbefreiungsvorschriften und deren Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug entschieden. Betroffen waren die Lieferungen einer Blindenwerkstätte ins EU-Ausland. Mit dieser Entscheidung betrat das FG Neuland. Die für den Inhaber der Blindenwerkstätte günstige Rechtsansicht des FG zum Vorsteuerabzug ist jedoch nicht verallgemeinerungsfähig. SB zeigt, weshalb dies der Fall ist. |

ID: 50462008

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