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SozialversicherungspflichtÜbertragung der GmbH-Anteile auf Stiftung: Fremdgeschäftsführer der GmbH ist abhängig beschäftigt
| Ein GmbH-Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt. Auch seine Rolle als Stifter und Stiftungsvorstand der Familienstiftung, die die Anteile der GmbH hält, rechtfertigt keine abweichende Betrachtung. Zu diesem Schluss gelangt das LSG Nordrhein-Westfalen. |
Die Geschäftsführerin aus dem Urteilsfall hatte 2022 eine GmbH gegründet. Sie brachte ihr Einzelunternehmen als Sacheinlage ein und schloss einen Geschäftsführerin-Anstellungsvertrag. 2023 übertrug sie sämtliche Anteile auf eine von ihr errichtete Familienstiftung. In der Stiftungssatzung erhielt sie u. a. ein Vetorecht und blieb Vorstandsmitglied. Die DRV stellte eine abhängige Beschäftigung der Geschäftsführerin bei der GmbH fest. Die Geschäftsführerin berief sich auf mittelbare Einflussmöglichkeiten über die Stiftung (Vetorecht) und auf unternehmerische Elemente (Bürgschaft, Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB).
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AUSGABE: SB 12/2025, S. 221 · ID: 50610310
