Jan. 2022
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EinkommensteuererklärungEinkommensteuererklärung 2021: Das hat sich im Vergleich zu 2020 geändert
Abo-Inhalt03.01.2022898 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg
und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
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Hinweis an Redaktion
| Neues Jahr – neues Glück. Mit Beginn des Jahres 2022 steht die Abgabe der Steuererklärungen für 2021 auf der Agenda. Im Vergleich zu sonstigen Jahren – insbesondere zu 2020 – war das Steuerjahr 2021 ein besonderes. Denn es hat von 2020 zu 2021 viele Änderungen ergeben, die sich jetzt auch in den Steuererklärungen für 2021 niederschlagen. SSP stellt sicher, dass Sie nichts übersehen und in der Einkommensteuererklärung 2021 alle Steuerspar-Register ziehen. |
Inhaltsverzeichnis
- § 3 Nr. 26/26a EStG: Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag
- § 3 Nr. 39 EStG: Vom Arbeitgeber gewährte Beteiligungen
- § 4 Abs. 5 Nr. 6/§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Entfernungspauschale
- § 4 Abs. 5 Nr. 6a/§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG: Doppelter Haushalt
- § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG: Arbeitszimmer/Home-Office
- § 7 Abs. 1 EStG: Abschreibung von Hard- und Software
- § 7 Abs. 4 EStG und § 7b EStG: Kaufpreisaufteilung 2.0
- § 7g EStG: Investitionsabzugsbetrag
- § 10b EStG: Vereinfachter Spendennachweis
- § 15 EStG: PV-Anlage/BHKW noch steuerlich angeben?
- § 20 Abs. 6 S. 5 EStG: Verluste bei Termingeschäften
- § 21 Abs. 2 S. 1 EStG: Verbilligte Vermietung
- § 31 EStG: Familienleistungsausgleich
- § 32 EStG: Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag
- § 33 Abs. 2a EStG: Behinderungsbedingte Fahrtkosten
- § 33a EStG: Unterhaltsleistungen
- § 33b Abs. 3 EStG: Behinderten-Pauschbetrag
- § 33b Abs. 6 EStG: Pflegepauschbetrag
- § 101 ff. EStG: Mobilitätsprämie
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AUSGABE: SSP 1/2022, S. 4 · ID: 47837912
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