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Jan. 2022

GebäudeabschreibungImmobilien: BFH erleichtert schnellere „Sonderabschreibung“ in § 7 Abs. 4 S. 2 EStG

Abo-Inhalt03.01.20221067 Min. LesedauerVon Dipl.-Volkswirt Günter Göbel und Dipl.-Fw. Rudolf Krümpel, Kassel-Calden

| § 7 Abs. 4 S. 2 EStG bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Immobilie schneller abzuschreiben, als es die Abschreibungsregeln in § 7 Abs. 4 S. 1 EStG vorsehen. Dazu müssen Sie darlegen, dass und warum die Immobilie eine kürzere Nutzungsdauer hat. Diese Darlegung muss eine Schätzung erlauben, in welchem Zeitraum das Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Ein Bausubstanzgutachten ist dafür nicht erforderlich, entschied jetzt der BFH. |

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AUSGABE: SSP 1/2022, S. 22 · ID: 47850706

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