EinkommensteuerFG Köln: Von Ärzten in Corona-Testzentren durchgeführte Abstriche waren freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG
Abo-Inhalt01.08.2024517 Min. Lesedauer
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| Von Ärzten in Corona-Testzentren durchgeführte Nasen- oder Rachenabstriche waren zumindest in der Corona-Anfangsphase im Jahr 2020 freiberufliche Tätigkeiten. Die Einkünfte unterfallen danach § 18 EStG und nicht § 15 EStG (aus Gewerbebetrieb). Diese Auffassung vertritt das FG Köln (Urteil vom 24.04.2024, Az. 3 K 910/23, Abruf-Nr. 242987). |
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