Auslandstätigkeit
Seit 01.10.2024 gelten neue steuerfreie Kaufkraftzuschläge
Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort dadurch abgelten, dass er einen Kaufkraftausgleich zahlt. Die nach § 3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge sind zum 01.10.2024 ...